(ab ca. 2 ½ Jahre - Kindergarteneintritt)
Die Kosten für logopädische Abklärungen und Therapien im Vorschulbereich werden in der Regel vom kantonalen Bildungsdepartement (BLD) übernommen.
Das Kind wird auf Zuweisung eines Kinderarztes von einer Logopädin abgeklärt. Stellt sie einen Therapiebedarf fest, beantragt die Logopädin eine Kostengutsprache beim BLD.
(Kindergarten und Schule):
Anfallende Kosten für logopädische Interventionen werden von der Schulgemeinde übernommen. Bei Therapiebedarf holt die Logopädin eine Kostengutsprache ein.
(nach Oberstufe)
Für die Kostenübernahme muss eine individuelle Regelung gefunden werden (z.B. Berufsschulen, Gymnasien, etc.). Für weitere Informationen wenden Sie sich an die zuständige Logopädin.
20. Juni 2023
Austauschtreffen Kinderärtz*innenBitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Anliegen an uns. Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
Logopädischer Dienst Mittelrheintal
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